
Die BaFin ordnet eine Prüfung der Rechnungslegung an, soweit konkrete Anhaltspunkte für einen Verstoss gegen Rechnungslegungsvorschriften vorliegen; die Anordnung unterbleibt, wenn ein öffentliches Interesse an der Klärung offensichtlich nicht besteht. Die BaFin kann eine Prüfung der Rechnungslegung auch ohne besonderen An-lass anordnen (s...
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